Die Herren Retzens
Nach der Unterwerfung der Sachsen durch die Franken belehnten Karl der Große und seine Nachfolger fränkische Adelige mit dem eroberten Land. In unserer Gegend, dem Grenzgebiet der Bistümer Paderborn, Osnabrück und Minden, übten die Haholde und die Billunger im neunten und zehnten Jahrhundert gräfliche Befugnisse als Reichslehen aus. Im Bemühen der Paderborner Bischöfe, in ihrer Diö zese auch die Grafenrechte an sich zu reißen, gelang es 1011 dem Nachfolger Rethars, das Reichslehen der geschwächten Haholde vom deutschen König Heinrich II. übertragen zu bekommen. Retzen gehörte zum Amt Heerse/Schötmar. Die Verwal tung war an die vier „großen Amtsmeier" zu Bexten, Vinnen, Hündersen und Volkhausen, deren Höfe „Bischöfliche Tafelgüter" genannt wurden, vergeben worden. Das Amt hatte eine eigene Gerichtsbarkeit für das Zivil- und Höferecht (in causae rustices et civiles).
Die kirchlichen Stellen konnten auf Dauer ihren immer größer und verzweigter gewordenen Besitz nicht mehr selbst verwalten und setzten Bürger oder freie Bauern als Verwalter ein. Deren Nachkommen wurden in der folgenden Zeit oft Eigentümer dieser Lehen und gelangten in den Stand des niederen Adels. Sie wohnten in den Adelshöfen unserer wenigen lippischen Städte. So erstarkten während dieses allmählichen Rückgangs der geistlichen Grundherrschaft im lippischen Raum die Grafen zu Schwalenberg und zu Sternberg. Der Stern im Wappen von Bad Salzuflen und über den Dielentüren alter Bauernhäuser erinnert noch heute an die große Zeit der Sternberger. Die Retzer Bauern hatten unterschiedliche Lehnsherren, die auch häufig wechselten. Die wichtigsten waren die Besitzer des Rittergutes Papenhausen. Als solche konnten sich - mit Unterbrechung allerdings - die von Wendts etablieren. Die Edelherren zur Lippe konnten sich in unserer Gegend soweit durchsetzen, dass sie ab dem fünfzehnten Jahrhundert die Landesherrschaft besaßen. Das als sehr wohlhabend geltende Amt Heerse gelangte 1563 in den Besitz der Grafen zur Lippe - Simon V (1511-1536) führte als erster den Grafentitel - und wurde ihnen 1618 endgültig übereignet.