Die Lebensverhältnisse

Die Grundform des Lehnsstaates erhielt sich bis ins 19. Jahrhundert, während die Städte schon im Mittelalter eine beachtliche Machtposition erlangten. Ihre Bürger waren selbstbewußt und aufgeschlossen, was sich in ihren Bauwerken, ihrer Wohnkultur, ihrer Kleidung und ihrer Ernährung widerspiegelte.
Die damit verbundene Entwicklung von der Natural zur Geldwirtschaft traf die Menschen auf dem Lande jedoch hart. Sie erhielten für ihre Produkte viel zu niedrige Preise, mußten aber für handwerkliche Arbeiten der Meister in der Stadt viel Geld aufbringen. Das Missverhältnis im Preis von landwirtschaftlichen Produkten und solchen der Städter ließ außerdem die Lehnsherren, die am städtischen Luxus teilhaben wollten, immer höhere Abgaben fordern.

Der Lebensweg der Einliegerfamilien und der Bauernkinder, die nicht in der Erbfolge standen (im Amt Heerse erbte übrigens der jüngste Sohn), führte in eine vorbestimmte Bahn: Als Knecht bzw. Magd zu dienen, wenn die Betroffenen nicht den Versuch unternahmen, in den Städten ihr Glück zu versuchen. In der Chronik des Eikhofes ist folgende Strophe zu lesen:
Die anderen Kinder trifft das herbe
Und kalte Los, im Dienst zu stehen
Des Bruders oder fortzugehen
In alle Welt und zu den Sternen
Zu folgen gut' und bösen Fernen.

Es gab sicher auch Arme im Dorf, wie schon die Existenz einer Armenkasse zeigt. Über sie kann aber aus der Zeit bis ins siebzehnte, achtzehnte Jahrhundert, aus der nur Aufzeichnungen über Steuern, Grundstücksübereignungen und Ähnliches erhalten sind, nicht berichtet werden.
Selbst als im letzten Jahrhundert das Wahlrecht eingeführt wurde, durften ja die Landlosen nicht wählen. Nur wer Land besaß, zählte etwas. Demgegenüber waren die Amtsmeier nicht nur die wohlhabendsten Bauern, für sie galten auch einige rechtliche Beschränkungen der Landbevölkerung nicht. Ihre Privilegien wurden in den Landesgesetzen bis ins achtzehnte Jahrhundert hinein berücksichtigt. Sie waren amtsfrei, was auch für die „kleinen" Amtsmeier, wie Lehbrink in Retzen, galt. Sie führten ein Amtssiegel, auf dem der Heilige Liborius, der Schutzpatron der Paderborner Bischofskirche, abgebildet war. Im Chorraum der Kilianskirche zu Schötmar hatten die Amtsmeier, die stets zum Presbyterium gehörten, ihren erhöhten Platz. Äußerlich waren sie durch eine besondere Kleidung zu erkennen, und wenn einer starb, wurde er unter dem kostenlosen Geläut der Amtsmeierglocke bestattet. Einige Sonderrechte, die dem Adel und den Städtern vorbehalten waren, wie die Ausübung der Jagd, des Handwerks oder aber auch das Tragen von Seidenstrümpfen, waren ihnen vom Landesherrn bestätigt worden. Der Amtsmeier zu Volkhausen war Jagdherr über die gesamte Gemarkung Retzen, unterhielt zwei Mühlen, eine Schmiede und eine Stellmacherei.

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