Die Allmende

Die Allmende gab es seit dem Mittelalter. Das nicht gerodete - und zunächst auch nicht genutzte - Gebiet wurde durch die Zeit zum Hudegebiet der Bauern. Diese beanspruchten es dann als Gemeingut. Es war also gemeinsamer Besitz der Retzer Bauerschaft, genauer gesagt der Meier, der Alteingesessenen. Zwischen diesen war die Nutzung genau geregelt, wann wie viel Vieh welcher Sorte auf die Allmende getrieben werden durfte. Auch die Kötter hatten Nutzungsrechte, mussten dafür aber an die Meier ein Pachtgeld zahlen. Die drei Berghöfe waren durch den Besitz eigener Hudebezirke auf die Retzer Gemeinheit nicht angewiesen. Dafür hatte das Rittergut Papenhausen aufgrund eines erkauften Privilegs Huderechte in Retzen.

Im Salbuch des Amtes Schötmar von 1782 sind die Huderechte genaustens aufgeführt. Zwei Abschnitte mögen einen Einblick geben:
„Meier zu Volkhausen hätte die Hude für Rinder im Grastrupper Bruche, auch mit den Schweinen im Ehrser Bruch bis vor den Höckensbach. Mit seinen Schafen müßte er auf dem seinigen bleiben, nur habe er dafür die Hude nach Michaelis im Grastruppischen leeren Feldern..."
„Die Retzer Großen und kleinen hätten zur Hude für alles habende Vieh, die Retzer Heide, und Brücher, im Sülbker Holz und im Hünderser Rehberg bis an die Varenholzische Grenze."

Die Allmende war bis zu ihrer Auflösung im neunzehnten Jahrhundert ein ständiger Anlass zum Streit. Als die ersten Kötterstätten auf der Retzerheide und in Rhiene um 1500 gegründet wurden, waren die Wurzeln des Argwohns gelegt und alle sahen mit Argusaugen auf jede kleine Veränderung der Gemeinheit. Die Meier betrachteten sie als ihr ureigenes Gebiet und beriefen sich von Generation zu Generation auf die alten Rechte, was ihnen bei Eingaben und Protesten seitens der Detmolder Regierungskanzlei auch bestätigt wurde. Die Kötter waren, da bei ihnen wegen ihrer geringen Ackerfläche die Viehhaltung dominierte, besonders auf die Hudegebiete angewiesen.

Bei gelegentlichen Reibereien mit Viehhütern anderer Bauernschaften hielten Kötter und Meier zusammen, oder - wie schon oben beschrieben - wenn die Hude durch Neusiedler verkleinert werden sollte; aber ständig trug man untereinander Streit aus und richtete bei jedem Vorfall eine Beschwerde an den Landesherrn, der auch stets Stellung bezog. Der Zank wurde fast immer durch die Meier ausgelöst, wenn einer von ihnen ein Hudestück „einknickte" oder „in Zuschlag nahm" (= einfriedigte) und damit den anderen diese Hudefläche vorenthielt. Die Kötter rissen die Anpflanzungen aus und beseitigten die Hindernisse. Ein neuer Fall musste „landesherrlich" entschieden werden.
Drei Hauptgebiete umfasste die Retzer Gemeinheit: Die Retzerheide bis zum Weg nach Papenhausen, das Retzer Bruch, beiderseits der Straße nach Rhiene bis Lieme, und das weite heute noch stark bewaldete Gebiet im Osten und Nordosten Retzens bis Papenhausen und Brüntorf mit dem Steinholz, dem Retzer Holz, dem oberen und dem unteren Rott, dem Sylbacher und dem Hünderser Berg.

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