Die große Agrarreform

Anfang des neunzehnten Jahrhunderts fand auch in Lippe die „Bauernbefreiung" statt, Preußen war Vor.reiter gewesen. In der "Verordnung, die Aufhebung des Leib- und Gutseigenthums betreffend, von 1808" der Fürstin Pauline heißt es:

„Uberzeugt, daß die Leibeigenschaft, wenn sie gleich so gemäßigt ist, wie sie bisher im Lande war doch immer nachtheiligen Einfluß auf die Moralität den Erwerbsfleiß und den Credit der Eigenbehörigen hat, finden Wir uns zur Beförderung des WohlstandE auch dieser Classe getreuer Unterthanen Landes. mütterlich bewogen, nach dem Vorgang in anderen Bundes-Staaten solches Verhältnis aufzuheben..."

Die Leibeigenschaft wurde aufgehoben, ebenso die Grundherrschaft - die Bauern wurden also frei und Eigentümer ihrer Höfe. Den Bauern wurde die Möglichkeit eröffnet, die grundherrlichen Abgaben sowie die Hand- und Spanndienste günstig abzulösen. Nach einer Verordnung von 1838 wurde von einer Kommission der Jahreswert der Abgaben und Leistungen festgelegt, und durch Zahlung des 25fachen Jahreswertes konnten die Bauern ihre Verpflichtung tilgen. (Demgegenüber mussten z. B. die Bauern in Preußer ein Drittel ihrer Flächen abgeben). Weiterhin wurden die Teilungs- und Verkaufsverbote für bäuerlichen Besitz aufgehoben, die Bauern konnten über die ihr Eigentum gewordenen Besitzungen als auch frei verfügen. Sie konnten nun Kredite aufnehmen was allerdings manchen Hof in den Ruin trieb.

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